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gemeinsam "Partner" genannt, folgende Vereinbarung:
1. Gegenstand der Vereinbarung Die AOK Brandenburg hat sich als Gesundheitskasse der Förderung der Gesundheit ihrer Versicherten verschrieben. Dies umfasst auch die Förderung von Schülern und Schülerinnen an Schulen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages informiert die AOK umfassend und fachkompetent zu den verschiedensten Themen der Sozialversicherung, zum Berufs- und Studienstart und zu Gesundheitsthemen. Besondere Bedeutung wird dem Bereich Prävention zuteil, um über gesundheitliche Aufklärung bereits im Jugendalter gesundheitsfördernde Verhaltensweisen zu lernen und zu stabilisieren. Aktiv werden den Schülern Wege zur gesunden Lebensführung aufgezeigt. Diese Rahmenvereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen Schule und AOK langfristig vertiefen, aufeinander abstimmen und das Verhältnis beider Partner festigen.
2. Leistungen der AOK Brandenburg Die AOK unterstützt die Schule mit Informations-, Beratungs- und Seminarangeboten zu den Themen Sozialversicherung, Berufs- und Studienstart, Gesundheit sowie Informationsstände bei Hoffesten und Tag der offenen Türen und Informationsmaterial (Broschüren und Jugendpressedienst). Der verantwortliche AOK-Schulbetreuer ist Janek Wähnert.
3. Leistungen der Schule Die Schule ermöglicht der AOK - nach vorheriger, gemeinsamer Abstimmung - Informations-, Beratungs- und Seminarangebote im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages durchzuführen. Sie ermöglicht der AOK Raumnutzung für die vereinbarten Seminare und Veranstaltungen ohne Nutzungsentgelt
4. Wohlverhalten, Unterrichtung, Vertraulichkeit, Zweckbindung Die Partner verpflichten sich einander zu Wohlverhalten, insbesondere dazu, auf Ruf und Ansehen der jeweils anderen Seite Rücksicht zu nehmen. Sie werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieser Vereinbarung von Bedeutung sein könnten, unterrichten. Die Partner verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung der Inhalte der Vereinbarung jedweder Art ist Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln bzw. nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des anderen Partners, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Partner oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung fort.
5. Haftung Die Partner sind sich einig, dass jede Seite für eigenes Verschulden haftet. Die Haftung richtet sich nach en gesetzlichen Vorschriften. Die Partner verpflichten sich, unverzüglich darüber zu informieren, sobald Dritte etwaige Haftungsansprüche oder Beschwerden gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen, die auf Handlungen im Rahmen der Vertragserfüllung zurückzuführen sind.
6. Unmöglichkeit Wird die Leistung eines Partners durch einen nicht zu vertretenden Umstand erheblich erschwert oder entwertet, so kann die benachteiligte Partei Neuverhandlungen über die Anpassung der Vereinbarung fordern.
7. Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Partner mit dem Datum der zuletzt geleisteten Unterschrift in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Juli des auf die Unterzeichnung folgenden Jahres (Schuljahresende). Die Geltungsdauer verlängert sich um je ein Jahr, wenn die Vereinbarung nicht bis zum 31. Mai gekündigt wird. Die Vereinbarung kann von den Vertragsparteien während der Laufzeit unter Wahrung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
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