Aktuelle Informationen zum Anmeldeverfahren
Zeitplanung für das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5 (LuBK) im Schuljahr 2011/2012 für das Schuljahr 2012/2013
(bisher Termine unter Vorbehalt)
1. Bis Freitag, 06. 01. 2012
Eltern, die die
Aufnahme ihres Kindes in eine Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen
bis zum 6. Januar
2012 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der
Grundschule an die zuständige Klassenlehrkraft der Grundschule (§ 14 Abs. 1 GV
i.V.m. Nummer 25 Abs. 1 VV-GV).
2. Bis Freitag 24. 02. 2012
Die zuständige Klassenlehrkraft erstellt die Empfehlung der Grundschule. Die Klassenkonferenz beschließt über den Inhalt der Empfehlung der Grundschule. Die Empfehlung der Grundschule ist von der Klassenlehrkraft und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterschreiben und den Eltern bis 24. Februar 2012 zuzuleiten.
3. Bis Freitag, 02. 03. 2012
Die Eltern melden sich mit der Empfehlung der Grundschule bis zum 2. März 2012 an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule mit einer Leistungs- und Begabungsklasse an. Dafür ist das anliegende Formblatt zu verwenden.
4. Samstag, 24. 03. 2012
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird der prognostische Test am 24. März 2012 durchgeführt.
5. Bis Freitag, 20. 04. 2012
Abschluss der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens zur Aufnahme in eine LuBK. Abschluss der Eignungsfeststellung in Bezug auf die Erstwunschschule und Weiterleitung der Antragsunterlagen an die Zweitwunschschule
Die staatlichen Schulämter prüfen das Verfahren der Eignungsfeststellung an der Einzelschule und führen bei Bedarf eine Ausgleichskonferenz gemäß Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung mit den Schülerinnen und Schülern durch, deren Eltern hierfür auf ihrem Antrag ihr Einverständnis erteilt haben (vgl. § 10 Abs. 3 LuBKV).
6. Bis 15. 05. 2012
Abschluss der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens zur Aufnahme in eine LuBK
Das staatliche Schulamt trifft auf der Grundlage der Ergebnisse der Eignungsfeststellung die Entscheidung zur Einrichtung einer LuBK für das Schuljahr 2012/2013. Soweit die Mindestschülerzahl von 25 Schülerinnen und Schülern nicht erreicht wurde, ist die Entscheidung über die Nichteinrichtung der LuBK mit dem MBJS abzustimmen. Die Schulen werden bis zum................................. entsprechend informiert.
7. 23.05. 2012
Am 23. Mai 2012 erfolgt die Versendung der Aufnahmebescheide.
Die unter 1. und 3. gesetzten Termine sind keine Ausschlussfristen. Eine verspäteter Antrag auf Erstellung der Empfehlung der Grundschule oder der verspätete Antrag auf Aufnahme in eine LuBK , sind zu berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine abschließende Entscheidung über die Aufnahmen getroffen wurde und eine Einbeziehung in das Aufnahmeverfahren noch möglich ist (vgl. § 7 Abs. 3 LuBKV).


