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Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2009/2010

zum Schuljahr 2010/2011

 

Zeitplanung für das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5 (LuBK)

leider stehen noch nicht alle Termine fest:

 

1. Bis Freitag, 08.01. 2010

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in eine Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen
bis zum 8. Januar 2009 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule
an die zuständige Klassenlehrkraft der Grundschule (§ 14 Abs. 1 GV i.V.m. Nummer 25 Abs. 1 VV-GV).

 

2. Bis

Die zuständige Klassenlehrkraft erstellt die Empfehlung der Grundschule. Die Klassenkonferenz beschließt über den Inhalt der Empfehlung der Grundschule. Die Empfehlung der Grundschule ist von der Klassenlehrkraft und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterschreiben und den Eltern........................................... zuzuleiten.

 

3. Bis Freitag, 05.03. 2010

Die Eltern melden sich mit der Empfehlung der Grundschule bis zum 5. März 2010 an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule mit einer Leistungs- und Begabungsklasse an. Dafür ist das anliegende Formblatt zu verwenden.

 

4.  

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird der prognostische Test................................. durchgeführt.

 

5. Bis

Abschluss der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens zur Aufnahme in eine LuBK.

Die  staatlichen Schulämter prüfen das Verfahren der Eignungsfeststellung an der Einzelschule und führen bei Bedarf eine Ausgleichskonferenz gemäß Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung mit den Schülerinnen und Schülern durch, deren Eltern hierfür auf ihrem Antrag ihr Einverständnis erteilt haben ( vgl. § 10 Abs. 3 LuBKV) .

6. Bis

Das staatliche Schulamt trifft auf der Grundlage der Ergebnisse der Eignungsfeststellung die Entscheidung zur Einrichtung einer LuBK für das Schuljahr 2009/2010. Soweit die Mindestschülerzahl von 25 Schülerinnen und Schülern nicht erreicht wurde, ist die Entscheidung über die Nichteinrichtung der LuBK mit dem MBJS abzustimmen. Die Schulen werden bis zum................................. entsprechend informiert.

 

7.

Am................................................ erfolgt die Versendung der Aufnahmebescheide.

 

 

Die unter 1. und 3. gesetzten Termine sind keine Ausschlussfristen. Eine verspäteter Antrag auf Erstellung der Empfehlung der Grundschule oder der verspätete Antrag auf Aufnahme in eine LuBK , sind zu berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine abschließende Entscheidung über die Aufnahmen getroffen wurde und eine Einbeziehung in das Aufnahmeverfahren noch möglich ist (vgl. § 7 Abs. 3 LuBKV).