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Elternkonferenz ( BbgSchulG § 82 )

„Die Elternkonferenz ist ein Gremium, in dem die Interessen und Meinungen aller Eltern einer Schule zusammengetragen und vertreten werden. Alle von den Elternversammlungen der Klasse gewählten Elternsprecher/innen sind stimmberechtigte Mitglieder in der Elternkonferenz. Beratend nehmen zwei Vertreter aus der Lehrerkonferenz und zwei Vertreter aus der Konferenz der Schüler und Schülerinnen teil. Auf Wunsch der Elternkonferenz soll ein Mitglied der Schulleitung bei den Beratungen anwesend sein. Es werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später in die Schulkonferenz eingebracht werden. Gewählt wird alle zwei Jahre."

 

Elternkonferenz am Leibniz-Gymnasium:

 

Schulelternsprecher : Frau U.Sterr         

Stellvertreter/in :       Frau S. Deitel, Herr J. Friedrich, Herr J. Freitag

weitere Mitglieder:      

 

Stand: Oktober 2009