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Geschäftsverteilungsplan

des Leibniz-Gymnasiums Potsdam

31.08.2009

Betreffend:

 

Der Schulleiter

Qualitätsmanagement

  • regelmäßig Unterrichtsbesuche durchführt (perspektivisch gesamte Schulleitung)
  • sich Klassenarbeiten und Klausuren vorlegen lässt o   Protokolle der Konferenzen zur Kenntnis nimmt bzw. auswertet und die Kontrolle darüber nachweist
  • weist die/den Betroffende/Betroffenden per Dienstanweisung daraufhin, wenn geltende Vorschriften, Anordnungen des Staatlichen Schulamtes oder des Schulträgers, Beschlüsse von schulischen Gremien nicht beachtet worden sind

 

 

Personalmanagement

Die Mitarbeiterführung wird durch geeignete Instrumente gewährleistet. Das sind insbesondere:

Der Schulleiter

 

Vertretung der Schule nach außen

Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger

 

Der Schulleiter

  • Kontakt zu Grundschulen und benachbarten weiterführenden Schulen
  • Teilnahme am kulturellen Leben des Wohngebietes
  • Zusammenarbeit mit Unternehmen im Wohngebiet und im Stadtgebiet

 

Innere Schulorganisation

Der Schulleiter informiert die Gremien der Schule über wichtige Angelegenheiten, unterstützt deren Arbeit und beteiligt sich an den Entscheidungen, für die ihre Beteiligung durch Rechts- ­und Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist.

Der Schulleiter hat die weiteren Aufgaben:

 

 

 

Der Vertreter des Schulleiters

Der Vertreter des Schulleiters arbeitet mit dem Schulleiter vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich gegenseitig über alle wichtigen dienstlichen Angelegenheiten der Schule, sodass jederzeit der Vertreter in der Lage ist, auch den Schulleiter vorbehaltenen Aufgaben zu übernehmen.

Der Vertreter nimmt seine Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan selbständig und eigenverantwortlich wahr.

Der Vertreter unterrichtet den Schulleiter auf Anfrage über den Stand und die Umsetzung seiner Aufgaben.

In wichtigen Angelegenheiten und bei Entscheidungen in Zweifelsfällen ist die Abstimmung mit dem Schulleiter herbeizuführen.

Dem Vertreter werden folgende Aufgaben übertragen:

 

 

Oberstufenkoordinatorin

Die Oberstufenkoordinatorin koordiniert die pädagogische Arbeit in der gymnasialen Oberstufe bei der Umsetzung der Ziele und Schwerpunkte der Schule.

Sie nimmt die Aufgaben in der gymnasialen Oberstufe gemäß Geschäftsverteilungsplan selbständig und eigenverantwortlich wahr.

Die Oberstufenkoordinatorin