Geschäftsverteilungsplan
des Leibniz-Gymnasiums Potsdam
31.08.2009
Betreffend:
- Schulleiter
- Stellvertreter des Schulleiters
- Oberstufenkoordinatorin
Der Schulleiter
Qualitätsmanagement
- organisiert einen geordneten Schulbetrieb
- nimmt an Konferenzen teil
- begleitet die innovative Entwicklung der schulinternen Teams
- sorgt dafür, dass Evaluationsstrategien entwickelt und umgesetzt werden, schuleigene Evaluation systematisch stattfindet
- verschafft sich Einblick in die unterrichtliche Arbeit der Lehrkräfte gemäß Dienstvorgesetzte-Aufgabenübertragungs-Verwaltungsvorschrift (D AU V V), indem er u.a.
- regelmäßig Unterrichtsbesuche durchführt (perspektivisch gesamte Schulleitung)
- sich Klassenarbeiten und Klausuren vorlegen lässt o Protokolle der Konferenzen zur Kenntnis nimmt bzw. auswertet und die Kontrolle darüber nachweist
- weist die/den Betroffende/Betroffenden per Dienstanweisung daraufhin, wenn geltende Vorschriften, Anordnungen des Staatlichen Schulamtes oder des Schulträgers, Beschlüsse von schulischen Gremien nicht beachtet worden sind
- informiert alle Lehrkräfte regelmäßig über aktuelle Informationen (Info-Mappe liegt im Lehrerzimmer aus; monatliche Unterschrift bestätigt Kenntnisnahme)
- greift zur Gewährleistung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit bei Verstößen einer Lehrkraft gegen Rechtsvorschriften ein (Personalgespräch, Einzelanweisung, Veränderung des Unterrichtseinsatzes, ggf. Sanktionen in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt)
- stärkt das Engagement von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und fördert ihre Beteiligungsbereitschaft
- engagiert sich für die Erweiterung der Unterrichtangebote durch Fremdleistungen (z.B. Kooperationspartner) und fordert die Gestaltung des Gymnasiums als attraktiven Lern- und Lebensort
- pflegt die Zusammenarbeit/Kooperation mit benachbarten Grundschulen
Personalmanagement
Die Mitarbeiterführung wird durch geeignete Instrumente gewährleistet. Das sind insbesondere:
- Mitarbeitergespräch
- Zielvereinbarung
- Verabredungen zu Fortbildungen (Nachweisführung OSKO)
- dienstliche Beurteilungen
Der Schulleiter
- erstellt ein schulspezifisches Konzept zur Personalentwicklung (Beratung der Schulleitung in Abstimmung mit dem Lehrerrat) stimmt dieses mit dem Staatlichen Schulamt ab
- unterstützt Maßnahmen zur schulinternen Weiterentwicklung der fachlichen, pädagogischen und kommunikativen Kompetenzen der Lehrkräfte
- erstellt einen schuleigenen Jahresplan mit Festlegung personeller Zuständigkeiten (Absprache mit Vertreter des Schulleiters)
- sichert und organisiert den fachlichen Austausch zwischen den Lehrkräften, fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte und die Integration neuer Lehrkräfte in das Kollegium
- entscheidet über den fach- und sachgerechten Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte (Absprache mit der Schulleitung)
- legt die Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung fest
- befördert die Schulentwicklung durch weitgehende Übertragung von Einzelvorhaben sowie durch die Nutzung vorhandener Kompetenzen und Arbeitsstrukturen (z.B. Arbeit in Teams)
- fördert die Zusammenarbeit der Schule bzw. der/des Kollegin/Kollegen mit dem B.U.S.S- (Fachberater)
- fördert die gegenseitige Hospitation der Lehrkräfte auf der Grundlage einer vereinbarten Auswertungs- und Reflexionspraxis (organisatorische Abstimmung mit Stellvertreter des Schulleiters und den FK-Leitern)
- beaufsichtigt die Einhaltung der Dienstpflichten
- arbeitet eng mit dem Lehrerrat zusammen
- pflegt den fachlichen und kollegialen Austausch mit anderen Schulleitungen
- stimmt den Umfang und die Termine anfallender Arbeiten mit dem sonstigen Schulpersonal ab (Schulgesetz § 68)
Vertretung der Schule nach außen
Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger
Der Schulleiter
- vertritt die Schule nach außen (z.B. Gesundheitsamt, Arbeitsamt, Jugendamt, Polizei, Gericht, Medien, andere Bildungs- und Kultureinrichtungen, Verbände, Vereine und Wirtschaftsunternehmen)
- fördert die Öffnung der Schule zu ihrem Umfeld/Campus Am Stern
- Kontakt zu Grundschulen und benachbarten weiterführenden Schulen
- Teilnahme am kulturellen Leben des Wohngebietes
- Zusammenarbeit mit Unternehmen im Wohngebiet und im Stadtgebiet
- arbeitet in äußeren Schulangelegenheiten mit dem Schulträger zusammen
- arbeitet mit dem Schulträger zur Sicherung von Gesundheits- und Arbeitsschutz zusammen
- geht verantwortlich mit den materiellen Ressourcen der Schule um, indem er ökonomisch und ergebnisorientiert handelt
- übt für den Schulträger das Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus
- initiiert und unterstützt die Zusammenarbeit auch mit internationalen Partnern (Schulpartnerschaften, Schulfamilie, OM)
- stimmt den Umfang und den Einsatz des sonstigen Schulpersonals mit dem Schulträger ab
- arbeitet mit dem Schulrat im Staatlichen Schulamt vertrauensvoll zusammen
- führt die Aufnahmegespräche Übergang 7 durch
Innere Schulorganisation
Der Schulleiter informiert die Gremien der Schule über wichtige Angelegenheiten, unterstützt deren Arbeit und beteiligt sich an den Entscheidungen, für die ihre Beteiligung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist.
Der Schulleiter hat die weiteren Aufgaben:
- Entscheidungen über das Kursangebot treffen (Abstimmung mit OSKO)
- Vorsitz bei schulischen Prüfungen
- Genehmigung außerunterrichtlicher Aktivitäten
- Beurlaubungen
- Entscheidung über die Aufnahme einer/eines Schülerin/Schüler ins Gymnasium (Sek II Abstimmung mit OSTKO)
- Beteiligung bei Staatsprüfungen der/des Lehramtskandidatin/Kandidaten
- Bestimmung von Mitgliedern der Schulleitung oder anderer Lehrkräfte, die zu deren Unterstützung hinzugezogen werden
Der Vertreter des Schulleiters
Der Vertreter des Schulleiters arbeitet mit dem Schulleiter vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich gegenseitig über alle wichtigen dienstlichen Angelegenheiten der Schule, sodass jederzeit der Vertreter in der Lage ist, auch den Schulleiter vorbehaltenen Aufgaben zu übernehmen.
Der Vertreter nimmt seine Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan selbständig und eigenverantwortlich wahr.
Der Vertreter unterrichtet den Schulleiter auf Anfrage über den Stand und die Umsetzung seiner Aufgaben.
In wichtigen Angelegenheiten und bei Entscheidungen in Zweifelsfällen ist die Abstimmung mit dem Schulleiter herbeizuführen.
Dem Vertreter werden folgende Aufgaben übertragen:
- Erstellen eines Vorschlags für die Unterrichtsverteilung
- Erstellen des Stunden-, Raum-, Aufsichts- und Vertretungsplanes
- Vorbereiten der Beschlüsse für die Schulkonferenz und Konferenz der Lehrkräfte, insbesondere im Zusammenhang mit der organisatorischen Planung des Schuljahres
- Überprüfen von Datenschutz und Datensicherheit (vor allem Homepage)
- Organisieren der Bearbeitung von Datenerhebungen/Statistiken an der Schule
- Überwachung der Versetzungsregularien (hier nur Sek I)
- Anleiten der Klassenleiterinnen/Klassenleiter zur regelmäßigen Belehrung von Schülerinnen
- Organisatorisches Absichern von Schulveranstaltungen (Schulfeste, Sportfeste, Schulpräsentationstage, Elternsprechabende)
- Zusammenarbeiten und Anleiten der Fachkonferenzen (in Abstimmung mit dem Schulleiter)
- Zusammenarbeiten mit dem Sicherheitsbeauftragten der Schule
- Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (regelmäßige Information und Abstimmung mit Schulleiter)
- Aufnahmegespräche 5 (LuBK) (Zusammenarbeit mit Team LuBK, Klasse 5)
- Prüfungsvorsitz Klasse 10
- Regelmäßige Kontrolle der Klassenbücher
- Vorsitz Klassenkonferenzen
- Unterstützt und berät das Projekt „Reformzeit"
Oberstufenkoordinatorin
Die Oberstufenkoordinatorin koordiniert die pädagogische Arbeit in der gymnasialen Oberstufe bei der Umsetzung der Ziele und Schwerpunkte der Schule.
Sie nimmt die Aufgaben in der gymnasialen Oberstufe gemäß Geschäftsverteilungsplan selbständig und eigenverantwortlich wahr.
Die Oberstufenkoordinatorin
- bereitet die Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen in die gymnasiale Oberstufe vor und arbeitet in diesem Zusammenhang auch eng mit der Jahrgangsstufe 8 und 10 der im Einzugsbereich befindlichen Schulen der Sekundarstufe I zusammen (in Absprache mit dem Schulleiter)
- berät und informiert die Schülerinnen sowie deren Eltern in der Sekundarstufe I/II
- übernimmt regelmäßig die Anleitung der Tutorlnnen
- bereitet Vorlagen für die Lehrerkonferenz zur Sicherung der Schullaufbahn vor
- ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Hochschulpraktikums (im Benehmen mit Herrn Gniot - SBP und HSP)
- stellt Fortbildungsbedarfe fest und führt die Fortbildungsdatenbank aller Kolleginnen
- pflegt die Daten der Sek II im Verwaltungsprogramm der Schule (in Abstimmung mit dem Vertreter des Schulleiters)
- koordiniert die Verteilung der Klausuren innerhalb eines Schulhalbjahres
- bereitet einen Vorschlag für das Kursangebot vor (Erfassung der Fächerwahl der Schülerinnen, Blockung der Kurse)
- wirkt bei der Gestaltung der Stundenpläne mit (in Absprache mit dem Vertreter des Schulleiters)
- bereitet die Abiturprüfung vor (Vorschlag eines schulinternen Ablaufplanes, Prüfungsplan der mündlichen Prüfung)
- erfasst die Abiturprüfungsfächer einschließlich der Anträge 5. Prüfungskomponente sowie Zusatzprüfung Latein
- stellt alle Prüfungsunterlagen zusammen und zeigt sich mitverantwortlich für deren Archivierung (in Absprache mit der Sekretärin)
- kontrolliert regelmäßig die Kursbücher der Sekundarstufe II
- Vorsitz der Jahrgangskonferenzen


